
Rückerstattungsrichtlinie
1. Grundsatz
Coaching ist eine Dienstleistung im Bereich der persönlichen Weiterentwicklung. Mit der Buchung eines Termins oder Coaching-Pakets wird ein verbindlicher Vertrag geschlossen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Widerrufsrechte oder nach Maßgabe dieser Richtlinie.
2. Einzeltermine
a) Absage durch Klient:in
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Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
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Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das volle Honorar berechnet.
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Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall nicht erstattet.
b) Absage durch den Coach
Sollte ein Termin aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) abgesagt werden, wird:
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ein Ersatztermin angeboten oder
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auf Wunsch der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet.
3. Coaching-Pakete (z. B. 5er- oder 10er-Paket)
a) Vor Beginn
Eine vollständige Rückerstattung ist möglich, sofern:
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das gesetzliche Widerrufsrecht noch besteht und
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noch keine Leistung in Anspruch genommen wurde.
b) Nach Beginn
Nach Inanspruchnahme einzelner Termine erfolgt:
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keine vollständige Rückerstattung des Paketpreises.
Nicht genutzte Sitzungen können anteilig erstattet werden, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht. Bereits durchgeführte Termine werden zum regulären Einzelpreis berechnet.
4. Online-Coaching
Für Online-Coachings gelten dieselben Regelungen wie für Präsenztermine.
Technische Probleme auf Seiten der Klient:innen (z. B. instabile Internetverbindung) begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung. In solchen Fällen wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
5. Gesetzliches Widerrufsrecht
Verbraucher:innen steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn:
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ausdrücklich verlangt wurde, dass das Coaching vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt
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und bestätigt wurde, dass dadurch das Widerrufsrecht erlischt.
6. Kulanzregelung
Unabhängig von den vorstehenden Regelungen können im Einzelfall individuelle Lösungen gefunden werden. Ziel ist eine faire und wertschätzende Zusammenarbeit.
7. Kleinunternehmerregelung
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.